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Beitragssätze

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Beitragssätze

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. März 2024 wurden neue Beitragssätze ab dem 01. April 2024 beschlossen.

Das Statement des Vorstandes zu den Gründen der Anpassung, dem Entstehen der neuen Beitragssätze und weiteren Hintergründen findet ihr hier:

  

Altersstufe
Grund-
beitrag monatlich
Sparten-
beitrag monatlich
Anmerkungen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
13,00 EUR
0,00 EUR
 
Schüler, Auszubildende, Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
13,00 EUR
0,00  EUR
gegen Nachweis der Ausbildung (z.B. Schüler-, Studentenausweis), Befreiung vom Spartenbeitrag nur ab Vorlage des Ausweises, keine rückwirkenden Erstattungen
Erwachsene
13,00 EUR
s. Tabelle unten
Bei Mitgliedschaft in mehreren Sparten wird nur der höhere Spartenbeitrag berechnet
Familienbeitrag
39,00 EUR
0,00 EUR
Mit dem Familienbeitrag sind auch die Spartenbeiträge der Eltern abgegolten. Zu einer Familie zählen maximal zwei Elternteile sowie deren minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder
Passive Mitglieder sowie Sparte Ski
10,00 EUR
 0,00 EUR
 

Alle aktiven erwachsenen Mitglieder (gem. obiger Tabelle) zahlen zusätzlich einen Spartenbeitrag:

SparteSparten-
beitrag
SparteSparten-
beitrag
Aikido5,00 EURHandball6,00 EUR
American Football5,00 EURHockey6,00 EUR
Badminton5,00 EURJudo5,00 EUR
Basketball3,00 EURLeichtathletik3,00 EUR
Boxen 5,00 EURTanzen6,00 EUR
Fechten5,00 EURTischtennis2,00 EUR
Fußball6,00 EURTurnen, Fitness und
Gesundheitssport
3,00 EUR
Gewichtheben/Kraftsport3,00 EURVolleyball3,00 EUR

 

Sport- und Gesundheitszentrum

Eine MTV-Mitgliedschaft im Sport- und Gesundheitszentrum beinhaltet die Nutzung des Milon-Kraft-Ausdauer-Zirkels, des Five-Flexibilitätszirkels und eine Cardio- und Bodyscan-Messung pro Quartal zur Überprüfung der Herz- und Körperwerte und Anpassung des Trainingsziels.

Mitgliedschaft Erwachsene

  • mit weiterer Sparte                                  36,50 € mtl. *
  • ohne weitere Sparte                                44,50 € mtl.
  • nur Five-Zirkel                                           19,50 € mtl.


Schüler, Azubis und Studenten ab 16 Jahre

  • mit weiterer Sparte                               24,50 € mtl. *
  • ohne weitere Sparte                              29,50 € mtl.

 *Dazu kommen der Grundbeitrag in Höhe von 10,00€ und der jeweilige Spartenbeitrag (s. Tabelle oben).


Transponderarmband                                        
9,50 € einmalig


Cardioscan und Bodyscan-Messung              
39,00 € einmalig      

      für Mannschaften pro Person                   19,00 € einmalig      

      Starterpaket

  • milon Präventionskurs nach §20 SGB 
    (8 Trainingseinheiten in 4 Wochen,
    Übernahme durch Krankenkasse)
  • Transponder und
  • Cardioscan-Messungen                         99,00 € einmalig

Probetraining                                                   kostenlos

 

Zahlweise

Die Beitragszahlung erfolgt per Lastschrift. Die Beiträge werden an folgenden Terminen abgebucht:

Quartalszahler15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Halbjahreszahler15. Februar und 15. August
Jahreszahler15. Mai
Sport-und Gesundheitszentrum monatlich zum 15. 

Für die Zahlung per Rechnung berechnen wir 3 Euro Bearbeitungsgebühr.

Kooperation mit dem FV Dittmern

  • MTV-Mitglieder dürfen die Tennisplätze in Friedrichseck nach vorheriger Terminabsprache zweimal zum Schnuppern nutzen. Sollte der FV Dittmern einen Trainer für dieses Schnuppern stellen, fallen lediglich 20 Euro Trainergebühren pro Stunde an.
  • Sollten Mitglieder des MTV beim FVD als Vollmitglieder eintreten, erhalten Sie in den ersten beiden Jahren 50% Rabatt (90,00 Euro Jahresbeitrag zzgl. 5 Arbeitsstunden) auf den Jahresbeitrag; im ersten Jahr erhalten Sie zusätzlich 2 kostenlose Trainerstunden.

Bildungspaket der Bundesregierung

Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ermöglicht das Bildungspaket die finanzielle Förderung von Vereinsmitgliedschaften.

Anträge können bei der Stadt Soltau gestellt werden. Möglich ist eine Förderung mit bis zu 10 EUR monatlich.

Die Stadt Soltau benötigt dafür eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft Ihres Kindes in unserem Verein. Unsere Geschäftsstelle stellt Ihnen gerne diese Bestätigung aus. Sie können die Bescheinigung direkt in der Geschäftsstelle am Stubbendorffweg 8 erhalten oder wir senden sie Ihnen auf dem Postweg zu. Rufen Sie uns einfach an unter Tel. 05191-3502.

Wird Ihr Antrag genehmigt, überweist die Stadt Soltau den Beitrag dann direkt an uns. 

Wichtige Auszüge aus der Vereinssatzung

§7 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder

[…] Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und Ordnungen des Vereins zu befolgen und nicht gegen die Vereinsinteressen zu handeln. Dieses gilt im Wettkampfsport auch für die Satzungen und Ordnungen der jeweiligen Sportorganisationen.

Sie sind ferner verpflichtet, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge, Gebühren und Entgelte zu entrichten.

Wird der Jahresbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, so ist ein entsprechender Säumniszuschlag zu zahlen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die vom Verein genutzten Räumlichkeiten, Materialien und Gerätschaften pfleglich zu behandeln. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind vom Mitglied die aus dem Vereinseigentum zur Verfügung gestellten Materialien und Gegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Das Mitglied ist verpflichtet alle Informationen, die für die Mitgliedschaft von Wichtigkeit sind wie Wohnortwechsel, telefonische oder elektronische Erreichbarkeit und Änderung der Bankverbindung etc. innerhalb eines Monats dem Verein schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. […]

§8 Beendigung der Mitgliedschaft

[…] Der freiwillige Austritt erfordert eine Austrittserklärung (Kündigung) in Textform gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss des laufenden Kalendervierteljahres.

Zur Fristwahrung ist ein rechtzeitiger Zugang zum 28.02., 31.05., 31.08. oder 30.11. des Jahres erforderlich.

Ein Vereinsmitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn

  1. ein schwerwiegender Verstoß gegen Vereinsinteressen,
  2. eine Nichtzahlung von Beträgen und Gebühren trotz zweimaliger Mahnung,
  3. eine nachhaltige Störung des Vereinslebens,
  4. oder ein sonstiges vereinsschädigendes Verhalten vorliegt.

[…]
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.

zur vollständigen Satzung