
Liebe Mitglieder, Trainer und Übungs- und Abteilungsleiter,
seit dem 24. Februar gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Diese enthält Lockerungen für die Sportausübung:
- Ab sofort gilt bei der Sportausübung drinnen sowie draußen 3G, d.h. Sportler ab 18 Jahren müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein.
- Auf dem Weg zur Sportausübung ist in geschlossenen Räumen wie bisher eine FFP2-Maske zu tragen (für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr ist eine „geeignete textile oder textilähnliche Barriere“ statt einer medizinischen Maske erlaubt, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren eine medizinische Maske).
- Bei „Veranstaltungen“ (also Zuschauer) bis 50 Personen in geschlossenen Räumen entfällt die Masken-Pflicht. Über 50 Personen gilt wie bisher 2G und FFP2-Maskenpflicht. Ist der Abstand zum nicht bekannten Sitznachbarn zu allen Seiten mehr als 1 Meter (Schachbrettbelegung) kann die Maske im Sitzen abgenommen werden. Bei weniger als 1 Meter Abstand muss die Maske getragen werden.
- Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt ebenfalls 2G, es muss kein Abstand eingehalten und keine Maske getragen werden.
Euer MTV Soltau
Geschrieben von Petra Kurtz am 21.11.2021